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Die Grundlagen des Immobilienerwerbs von A - Z
Bewirtschaftungskosten
Dazu gehören Betriebskosten, Instandhaltung und Verwaltung. Nicht umlagefähige Kosten können steuerlich abgesetzt werden.
Eigen- oder Fremdnutzung
Der Käufer kann die Wohnung selbst bewohnen oder vermieten. Bestehende Mietverträge bleiben beim Kauf gültig.
Eigentümergemeinschaft und Verwaltung
Die Eigentümergemeinschaft verwaltet das Gebäude selbst und bestellt einen Verwalter, der Beschlüsse umsetzt und die Verwaltung übernimmt.
Hausgeld
Das Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung für die laufenden Kosten der Immobilie, z. B. Wartung, Betriebskosten und Verwaltung.
Instandhaltungsrücklage
Eigentümer zahlen regelmäßig in eine Rücklage ein, um zukünftige Reparaturen und Instandhaltungen am Gebäude zu finanzieren.
Kosten
Beim Immobilienerwerb fallen einmalige (z. B. Grunderwerbsteuer, Notar) und laufende Kosten (Hausgeld, Grundsteuer) an.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist nach Abschluss bindend. Der Käufer kann nur bei vertragswidrigem Verhalten des Verkäufers zurücktreten, nicht bei eigenen finanziellen oder persönlichen Problemen.
Mietvertrag prüfen
Mietverträge können unwirksame Klauseln enthalten, die Kosten dem Vermieter zuschieben. Eine rechtliche Prüfung wird empfohlen.
Mietrechtliche Vorschriften
Das Mietrecht schützt Mieter und kann die Vermietungsmöglichkeiten einschränken, z. B. durch die Mietpreisbremse.
Rechtliche Risiken
Änderungen in Gesetzen oder Lebensumständen können sich negativ auswirken. Eine rechtliche Beratung wird empfohlen.
Steuerpflicht bei Mieteinnahmen
Einnahmen aus Vermietung unterliegen der Einkommenssteuer. Eine steuerliche Beratung ist ratsam.
Verwaltervertrag
Dieser Vertrag regelt die Aufgaben des Verwalters, der meist für drei bis fünf Jahre bestellt wird. Zu den Pflichten zählen Hausordnung, Abrechnung und Eigentümerversammlung.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Das WEG regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Wohneigentum und Teileigentum
Wohneigentum umfasst das Sondereigentum an einer Wohnung und das Miteigentum an Gemeinschaftsflächen gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Vermietete Wohnung
Beim Kauf einer vermieteten Wohnung hat der Mieter ein Vorkaufsrecht, und es gelten Kündigungsfristen, die in Berlin bis zu zehn Jahre betragen.
Wichtige Versicherungen für Immobilienbesitzer und Mieter
Wohngebäudeversicherung
- Pflicht für Eigentümer: Deckt Gebäudeschäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser.
- Zusatz: Elementarschadenversicherung für Naturkatastrophen wie Überschwemmungen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Für Vermieter: Schützt vor Schadensersatzforderungen bei Unfällen auf dem Grundstück.
Hausratversicherung
- Für Mieter und Eigentümer: Deckt Schäden an beweglichen Gegenständen durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus.
Bauleistungsversicherung
- Für Neubauten und Renovierungen: Sichert Schäden während der Bauphase durch unvorhersehbare Ereignisse ab.
Feuerrohbauversicherung
- Für Neubauten: Deckt Brandschäden während der Bauzeit, oft zusammen mit der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.
Rechtsschutzversicherung für Vermieter
- Für Vermieter: Deckt Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverhältnissen ab.
Restschuldversicherung / Kreditausfallversicherung
- Für Kreditnehmer: Übernimmt Kreditraten bei Arbeitslosigkeit oder Tod.
Gebäudetechnikversicherung
- Optional für Eigentümer: Deckt Schäden an technischen Anlagen (z. B. Heizung, Aufzüge).
Fazit
Die richtige Versicherung ist für Immobilienbesitzer und Mieter unerlässlich, um finanzielle Risiken abzusichern; dazu gehören unter anderem die Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung für Vermieter. Bei einem Immobilienerwerb ist es wichtig, die verschiedenen Eigentumsformen, rechtliche Rahmenbedingungen und laufende Kosten zu verstehen, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Ein umfassendes Verständnis dieser Aspekte hilft, sowohl das Vermögen zu schützen als auch mögliche zukünftige Risiken zu minimieren.