Schließe größere Versorgungslücken mit steuerlicher Förderung!
Seit 2018 kannst Du statt 4 % nun Beiträge in Höhe von max. 8 % der Renten-BBG steuerfrei in Deine Betriebsrente investieren.
Deine Betriebsrente lohnt sich jetzt noch mehr.
Seit dem 01.01.2022 erhältst Du für Deine Direktversicherung zur Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss von 15 %*!
*Sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungbeiträge einspart.
Damit lohnt sich Eigenvorsorge auch für Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen!
Der Gesetzgeber hat einen Freibetrag für Versorgungsleistungen eingeräumt, die der Arbeitnehmer selbst finanziert hat. Diese werden künftig nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Der Freibetrag beträgt in 2023 maximal 251 €.
Schließe so mögliche Beitragslücken mit steuerlicher Förderung.
Wenn das Arbeitsverhältnis wegen der Elternzeit, eines Sabbaticals etc. ruhte, kannst Du als Arbeitnehmer seit 2018 für diese entgeltfreien Kalenderjahre eine steuerfreie Nachzahlung zu Gunsten Deiner Betriebsrente vornehmen.
So reduzierst Du Steuern auf eine Abfindung und optimierst Deine Altersversorgung.
Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses kannst Du Abfindungszahlungen im Rahmen gesetzlicher Grenzen unkompliziert steuerfrei in Deine Betriebsrente investieren.