Betriebliche Krankenversicherung
Ein leistungsstarkes Team ist das Kapital eines Unternehmens – doch der Wettbewerb um qualifiziertes Personal wächst. Spiegelt das auch Ihr Unternehmen wider? Um motivierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, müssen Unternehmen diesen mehr bieten als ein gutes Gehalt. Eine betriebliche Krankenzusatzversicherung, die Sie für die Mitarbeitenden abschließen, ist ein attraktives Extra: So fördern Sie die Gesundheit des Personals, schaffen Vertrauen und genießen steuerliche Vorteile. Ein doppelter Gewinn für Sie und Ihre Mitarbeitenden.
Ihre Mitarbeitenden erhalten von der Versicherungsgesellschaft die vereinbarten Leitungen sofort ohne Wartezeiten. Im Leistungsfall haben Sie keinen Aufwand. Die Versicherungsgesellschaft erstattet die Rechnungen direkt an Ihre Mittarbeitenden. Zudem ist der Datenschutz gesichert. Alle Gesundheitsdaten bleiben privat. Sie wählen die passenden Tarife für Ihre Mitarbeitenden aus. Entweder für alle oder für eine nach objektiven Kriterien festgelegte Gruppe.
Was ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV)?
Schließt der Arbeitgebende für seine Mitarbeitenden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses eine Krankenversicherung ab, handelt es sich um eine betriebliche Krankenversicherung (bKV). Dadurch erhält die Belegschaft die Möglichkeit, speziell entwickelte Tarife der betrieblichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Einfach, um den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu erweitern.
Helfen Sie Ihren Mitarbeitenden ihren gesetzlichen Versicherungsschutz nach ihrem persönlichen Bedarf zu ergänzen. Sie werden sehen, es lohnt sich! Ohne Sie als Arbeitgebenden kann dieser Schutz nicht in Anspruch genommen werden. Das fördert auch die Mitarbeiterzufriedenheit.
Highlights
- Vorerkrankungen oder laufende Behandlungen sind kein Problem: Es gibt keine Gesundheitsprüfung.
- Der Versicherungsschutz greift sofort – und gilt auch bei Arbeitsunfähigkeit, in der Eltern- oder Pflegezeit.
- Keine Zahnhöchstsätze
- Vorsorgeuntersuchungen & Präventionskurse, um Krankheitsfällen rechtzeitig vorzubeugen
- Neue Leistungsinhalte: Beispielsweise Operationen zur Sehschärfenkorrektur oder das Bleaching
- Die Beitragsbefreiung wurde erweitert: sie gilt jetzt bei Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit Pflegezeit
- Zahlreiche Assistance-Leistungen (z. B. Videosprechstunde) sind ohne zusätzlichen Beitrag in jedem bKV-Tarif automatisch mitversichert (ohne Anrechnung auf tarifliche Leistungen)
- Für GKV- und PKV-Versicherte abschließbar (Ausnahme: die Bausteine Vorsorge+, KlinikPrivat+ und Arznei+ lassen sich für privat Krankenversicherte nicht abschließen)
- Einfache Verwaltung im Arbeitgeberportal