Das ändert sich 2021: Wo du künftig Geld sparen kannst

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Was ändert sich 2021?

Wegfall des Soli, höherer Steuerfreibetrag und mehr Kindergeld – das sind nur einige der gesetzlichen Änderungen, die uns im neuen Jahr erwarten. Wir zeigen, worauf du dich einstellen kannst und in welchen Bereichen du künftig sogar Geld sparst.

Ab dem 1. Januar 2021 gelten verschiedene neue Regelungen rund um die Themen Finanzen, Versicherungen, Gesundheit und Immobilien. Viele Änderungen sorgen sogar dafür, dass am Ende des Monats mehr Erspartes auf dem Konto übrigbleibt. Das sind die wichtigsten neuen Regeln im Überblick:

Tschüss, Soli!

Der Solidaritätszuschlag wird seit 1991 erhoben, um die Kosten der Deutschen Einheit und andere Staatskosten zu finanzieren. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Einkommens-, Lohn- und Kapitalertragssteuer. Ab Januar fällt der Solidaritätszuschlag für den Großteil der Steuerzahler weg. Nur die zehn Prozent mit dem höchsten Einkommen behalten den Soli bzw. einen verringerten Zuschlag bei.

Vorteile für Arbeitnehmer

Noch eine gute Nachricht: Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,35 Euro auf 9,50 Euro die Stunde. Die nächsten Erhöhungen sollen schrittweise im Juli 2021, Januar 2022 und Juli 2022 folgen. Neben dem Wegfall des Solidaritätszuschlags gibt es außerdem noch ein paar weitere Neuerungen, durch die in Zukunft mehr Netto vom Brutto übrig bleiben könnte. Der Grundfreibetrag für Steuerzahler ändert sich nämlich von 9.408 Euro auf 9.744 Euro. Höhere Grenzen gibt es auch bei den Steuerpauschalen für Menschen mit Behinderungen sowie bei von der Steuer absetzbaren Unterhaltskosten und Altersvorsorgeaufwendungen, zum Beispiel für die Rentenversicherung. So gibt es beispielsweise eine Erhöhung des Steuerbonus in der Basis-Rente bzw. Rürup-Rente. Zusätzlich dazu steigen auch die Pendlerpauschalen und Pflege-Pauschbeträge. Unter Umständen kannst du in deiner Steuererklärung also deutlich mehr Kosten von der Steuer absetzen als bisher und auf diese Weise auch mehr Geld zurückbekommen.

Bessere soziale Leistungen

Wer nur eine kleine Rente erhält und genügend Rentenbeitragsjahre aufweist, erhält ab 2021 die Grundrente – im Schnitt 75 Euro. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag auf die reguläre gesetzliche Rente, um diejenigen zu unterstützen, die zwar viele Jahre lang gearbeitet, dabei aber nur wenig verdient haben. Außerdem steigen ab Januar die Hartz-4-Regelsätze und das Wohngeld.

Ab dem Wintersemester 2021/2022 gelten höhere Einkommensfreibeträge für BAföG-Anträge. Die Eltern von Studenten dürfen dann statt 1.890 Euro bis zu 2.000 Euro (bzw. statt 1.260 Euro bis zu 1.330 Euro bei getrennt lebenden Elternteilen) netto im Monat verdienen.

Mehr Geld für Familien

Die Änderungen betreffen auch das Kindergeld: 15 Euro mehr pro Kind erhalten Familien ab dem kommenden Jahr. Das ist gleichzeitig eine gute Gelegenheit, das zusätzliche Geld für die eigenen Kinder für später anzulegen oder in deren Absicherung zu investieren. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag und der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen werden erhöht. Der Freibetrag steigt von 7.812 Euro auf 8.388 Euro, der maximale Kinderzuschlag von 185 auf 205 Euro pro Monat. Alleinerziehende werden zusätzlich entlastet.

Konsum wird wieder teurer

Mit dem neuen Jahr endet allerdings auch die Zeit der aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend gesenkten Mehrwertsteuer. Damit müssen wieder 19 Prozent bzw. 7 Prozent gezahlt werden. Außerdem steigt die Kfz-Steuer für neu zugelassene Autos mit hohem Verbrauch. Für bereits zugelassene Autos gilt das aber nicht. Wer in der nächsten Zeit den Kauf eines Autos geplant hatte, hat jetzt also gleich doppelt Grund, sich für ein sparsames Fahrzeug zu entscheiden – auch der Umwelt zuliebe. Übrigens wurden auch die Typklassen in der Kfz-Versicherung neu definiert, sodass einige Autofahrer in eine höhere oder niedrigere Einstufung rutschen könnten.

Apropos Einkaufen: Der Online-Kauf mit Kreditkarte wird ab dem 1. Januar sicherer, aber auch aufwändiger. Dann reicht es nämlich nicht mehr, nur die Prüfziffer einzugeben, sondern es muss ein zusätzliches Sicherheitsverfahren durchgeführt werden, zum Beispiel mit einer TAN.

Neuerungen bei Versicherungen und Gesundheit

Ab Januar 2021 steigt die Beitragsbemessungsgrenze bei der Krankenversicherung um 150 Euro auf 4.837,50 Euro monatlich. Das ist der Betrag vom Einkommen, für den von der gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse Beiträge erhoben werden. Darüber hinaus wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag leicht erhöht – je nach gesetzlicher Krankenkasse könnten also höhere Zusatzbeiträge anfallen. Auch die Bemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung werden 2021 etwas höher angesetzt.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt künftig bei 64.350 Euro jährlich. Bis zu diesem Betrag müssen Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Wer mehr verdient, kann sich privat versichern lassen.

Und auch das ändert sich im Gesundheitswesen: Neue Regelungen erleichtern den Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden ab Januar vom Arzt direkt digital an die Krankenkasse übermittelt, sodass man sich selbst nicht mehr darum kümmern muss. Außerdem müssen Versicherungen ab dem 1. Januar eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten.

Bessere Bedingungen für Immobilienkäufer

Bisher werden die Maklergebühren beim Kauf einer Immobilie komplett vom Käufer übernommen. Mit bis zu sieben Prozent vom Kaufpreis ist das eine ganze Menge. Das ändert sich endlich: Schon ab dem 23. Dezember 2020 müssen die Kosten zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden.

Gleichzeitig werden ab dem 1. Januar die staatliche Wohnungsbauprämie erhöht und die Einkommensgrenzen angehoben. Bausparer erhalten künftig einen Zuschuss von 10 Prozent statt bisher 8,8 Prozent auf eine jährliche Sparsumme von maximal 700 Euro statt bisher 512 Euro (bzw. 1.400 Euro statt bisher 1.024 Euro für Ehepaare). Alleinstehende können damit bis zu 70 Euro statt bisher 45 Euro pro Jahr erhalten, Ehepaare bis zu 140 Euro statt bisher 90 Euro. So wird der gesparte Betrag noch einmal ordentlich aufgestockt. Wenn du dir also ein günstiges Darlehen zur Immobilienfinanzierung für die Zukunft sichern willst, kann sich ein Bausparvertrag für dich durchaus lohnen. Die Wohnungsbauprämie steht bald nämlich noch mehr Bausparern zur Verfügung: Um anspruchsberechtigt zu sein, darf das zu versteuernde Einkommen bis zu 35.000 statt bisher 25.600 Euro (bzw. 70.000 statt bisher 51.200 Euro für Ehepaare) betragen.

Interessant für Familien: Der Zeitraum für das Baukindergeld, der eigentlich am 31. Dezember enden sollte, wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Wer bis dahin einen Kaufvertrag unterschreibt oder eine Baugenehmigung erhält, kann das Baukindergeld also noch beantragen.

Unterm Strich bleibt mehr Geld übrig

In vielen Bereichen kann man im kommenden Jahr also mehr Geld sparen als bisher. Vor allem der Wegfall des Soli, Steuerersparnisse und höhere Leistungen für Familien tragen dazu bei, dass am Ende des Monats mehr Geld übrig bleibt. Wer auch schon mal für die Zukunft vorsorgen möchte, legt das Plus am besten direkt sinnvoll an. Wie du auch in Niedrigzinszeiten eine vernünftige Rendite erzielen und so schon jetzt etwas für deine Zukunft tun kannst, erfährst du von einem Berater in deiner Nähe. Gemeinsam könnt ihr ausrechnen, wie viel Geld du 2021 durch die Neuerungen einsparen kannst und welche Art der Vorsorge zu deinen Bedürfnissen passt.

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